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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ayora Systems, Inhaber Abdullah Yurttas, Marktstr. 231, 47798 Krefeld (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erstellung von Websites, die Einrichtung und den Betrieb von KI-Telefon- und Chat-Assistenten, Hosting, Pflege, Betreuung von Online-Profilen sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer eine Bestellung in Textform bestätigt.

Diese AGB werden jedem Angebot beigefügt oder ausdrücklich in Bezug genommen und gelten mit Annahme des Angebots als vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Auf der Website genannte Preise sind Startpreise und stellen kein bindendes Angebot dar; maßgeblich ist stets das individuelle Angebot.

Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG. Sofern Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) in eine Website eingebunden werden, beschränkt sich die Leistung auf die technische Einbindung der vom Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Rechtsdienstleister bereitgestellten Inhalte. Für deren inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.

Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden gesondert vereinbart und berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer und technische Dienstleister (z. B. Hosting-Anbieter, Telefonie- und KI-Dienste) einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung nötigen Angaben bereit, insbesondere:

Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung durch überlassene Inhalte entstehen.

Verzögert sich die Leistung, weil erforderliche Mitwirkung ausbleibt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 5 Preise, Zahlung und Laufzeiten

Alle Preise verstehen sich netto. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben.

Bei einmaligen Projekten (z. B. Website-Erstellung) sind, sofern nicht anders vereinbart, 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung vor Veröffentlichung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Laufende Leistungen (z. B. Hosting, Pflege, Assistenten, Pakete) werden monatlich im Voraus abgerechnet. Sie laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nutzungsabhängige Leistungen (z. B. Gesprächsminuten des Telefonassistenten) sind im jeweiligen Tarif in dem dort genannten Umfang enthalten. Darüber hinausgehende Nutzung wird nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

§ 6 Abnahme und Änderungswünsche

Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Ergebnis zur Prüfung bereit und fordert den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft das Werk innerhalb einer Frist von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete Mängel in Textform.

Verweigert der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk gemäß § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Auf diese Wirkung wird in der Abnahmeaufforderung gesondert hingewiesen. Nimmt der Auftraggeber das Werk produktiv in Betrieb (z. B. Veröffentlichung der Website), gilt dies ebenfalls als Abnahme.

Die im Angebot genannte Anzahl an Korrekturrunden ist inklusive. Weitergehende Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.

§ 7 Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die erstellten Ergebnisse für seinen Geschäftsbetrieb zu nutzen.

An verwendeten Bibliotheken, Schriften, Bildern und Software Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Zugrunde liegende Vorlagen, Bausteine und das Know-how des Auftragnehmers verbleiben bei diesem und dürfen weiterverwendet werden.

Der Auftragnehmer darf erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken nennen und abbilden. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 8 Verfügbarkeit und KI-gestützte Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt die Dienste mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit an, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Werbeaussagen zur Erreichbarkeit „rund um die Uhr" beziehen sich auf den bestimmungsgemäßen Betrieb und stehen unter dem Vorbehalt technischer Verfügbarkeit.

Bei Störungen, die auf Vorleister (Hosting, Telefonie, KI-Anbieter, Netzbetreiber) oder höhere Gewalt zurückgehen, ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, solange die Störung andauert. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich und wirkt im Rahmen des Zumutbaren auf eine Behebung hin. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit bleiben unberührt.

KI-gestützte Assistenten arbeiten auf Grundlage der hinterlegten Informationen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Antworten im Einzelfall unvollständig oder fehlerhaft sind. Der Auftraggeber ist gehalten, die Ergebnisse — insbesondere gebuchte Termine — regelmäßig zu prüfen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Einrichtung und Betreuung, nicht jedoch ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Anrufer nach den geltenden Transparenzvorgaben darüber informiert werden müssen, dass sie mit einem KI-System sprechen. Der Auftragnehmer richtet den Assistenten entsprechend ein.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Mängel sind in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

Keine Mängel sind Abweichungen, die auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf Änderungen von Drittsystemen oder auf einer vom Auftraggeber unterlassenen Mitwirkung beruhen.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Soweit der Auftragnehmer vertraglich die Datensicherung übernommen hat (z. B. im Rahmen von Pflege- und Hosting-Leistungen), haftet er für Datenverlust nach den vorstehenden Absätzen. Im Übrigen ist die Haftung für Datenverlust auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Beide Parteien beachten die Vorgaben der DSGVO. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. Kontaktdaten von Anrufern), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website enthält die Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Krefeld Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.

Änderungen und Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vertragsabreden haben gemäß § 305b BGB stets Vorrang vor diesen Bedingungen, auch wenn sie mündlich getroffen wurden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Diese AGB sind auf die Leistungen von Ayora Systems zugeschnitten und orientieren sich an marktüblichen Regelungen für Agentur- und IT-Dienstleistungen. Für rechtsverbindliche Sicherheit im Einzelfall empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung.
Stand: August 2026